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Urheberrechtsabgabe zurückfordern!

Nun ist es bald soweit: Ab 1. Oktober verlangt die austromechana (angeblich für Künstler) Urheberrechtsabgabe auf Festplatten. War diese Abgabe bei MP3 Player noch einigermassen nachvollziehbar, bei CDs und DVDs schon nicht mehr wirklich, so sind die nun anstehenden Beträge für Festplatten etwas, das eigentlich nach dem Mafiaparagrafen verfolgt werden sollte (viel eher als armselige Tierschützer).

Wie diese Frechheit an sich zu stande kommt, ist im Vertrag der aume mit den Fachverbänden nachzulesen. Wieviel man beim Kauf von Datenträgern an die arme Musikindustrie sponsort kann man der Tarifaufstellung entnehmen.

Jetzt mag man argumentieren, dass die Abgabe zum Teil irgendwo durchaus auch sinnvoll sein könnte, wenn ich jedoch meine IT Daten auf einem RAID10 System ablege, bezahle ich 4 mal URA für meine Firmendaten – das ist nicht wirklich nachvollziehbar, und um sich im Zweifelsfall die rechtlichen Streitfälle vor Gericht zu ersparen, kann man für den seltenen Fall, dass man nicht urheberrechtlich geschütztes Material auf einem Datenträger speichert (was nach Ansicht der aume ja die Ausnahme ist, sonst würde die URA nur eingehoben bei expliziter Nutzung und nicht immer!) die Abgabe zurückfordern. Das entsprechende Formular ist doch recht gut auf der Website der aume versteckt, aber immerhin verfügbar.


Also für alle Leser, die sich primär nicht dem Kopieren von urheberrechtlich geschützem Material verschrieben haben: URA zurückfordern nicht vergessen!

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